Beratungseinsätze nach § 37.3
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Beratungseinsätze nach § 37.3
Wir beraten Sie ausführlich nach nach § 37.3. Dieser Einsatz dient zur Sicherung und Versorgung und muss bei Pflegebedürftigen, die nur Pflegegeld beziehen, regelmäßig durchgeführt werden.


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